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Der Auftrag der Naturfördergesellschaft e.V.
Die NFG ist 1991 gegründet worden. Der Verein verfolgt den Zweck, freiwillig, unabhängig und in Ergänzung zu den Maßnahmen der Stadt und anderer Institutionen die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Landschaft der Stadt Sendenhorst zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sowie insgesamt dazu beizutragen, die Umweltbedingungen zu verbessern.
Aufgaben der NFG
Die Aufgaben der NFG sind insbesondere:
- Sicherung schutzwürdiger Gebiete, Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler,
- Bestandsaufnahme der bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie die Kartierung ökologisch wertvoller Freiflächen zum Zweck der Einleitung gezielter Schutzmaßnahmen,
- Schaffung eines geeigneten und ausreichenden „Biotopverbundsystems“ durch vernetzte Flächensicherung,
- Übernahme der Träger- bzw. Patenschaft für geschützte, schutzwürdige oder optimierungsfähige Flächen, Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
- Förderung des natürlichen Landbaus,
- Förderung der Renaturierung versiegelter Flächen,
- Unterstützung von Vorhaben Dritter, die den Zielen des Vereins entsprechen,
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Natur- und Artenschutz, Umwelt- und Landschaftspflege.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 € im Jahr, für Jugendliche, Auszubildende und Studenten 10 €.
Downloads: Satzung der NFG, Beitrittserklärung Abstimmungsvollmacht.
Vorstand
- Vorsitzende: Bürgermeisterin Katrin Reuscher
- Geschäftsführer: Rolf Löckmann
- Stellv. Geschäftsführerin: Gudrun Kalthoff
- Schriftführerin: Maria Wiggers
- Kassiererin: Edith Harig
Flyer der NFG zum herunterladen.