Alle sechs Jahre nehmen Bund und Länder eine Bewertung des Zustands der Natur in Deutschland vor. Dazu werden umfassende Berichte erstellt, die durch die Bundesregierung an die EU-Kommission zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie übermittelt werden. Die so gewonnenen Daten beziehen sich auf zahlreiche gefährdete Lebensräume, die Vogelwelt so-wie die nach FFH-Richtlinie geschützten Arten und Artengruppen Deutschlands. Sie erlauben damit auch eine Bewertung für wesentliche Bestandteile unserer biologischen Vielfalt.
Den Bericht und weitere Informationen finden Sie hier.